Fischbestandserhebungen gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)

Nationales Monitoring – Biologie (GZÜV)

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird ein regelmäßiges Monitoring der österreichischen Fließgewässer durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhebung des biologischen Qualitätselementes Fische bzw. des fischökologischen Zustandes.

Wir führen quantitative Elektrobefischungen watend oder mittels Elektrofischfangboot durch. Unsere Büros sind mit insgesamt 5 E-Fischfangbooten, 6 tragbaren Elektroaggregaten für watende Befischungen (1,5 bis 3 KW Leistung) sowie 2 Standaggregaten (8 und 13 KW Leistung) für unterschiedliche Einsatzgebiete ausgestattet.

Methodik

Die bei den Befischungen angewendete Methodik ist im Leitfaden des BMLFUW zur Erhebung der biolog. Qualitätselemente Fließgewässer, A1 – Qualitätselement Fische – detailliert vorgegeben.

Download der aktuellen Fassung des NGP: www.bmlfuw.gv.at

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