Maßnahmenkatalog Hydromorphologie (BMLFUW 2007)

Beitrag zum Maßnahmenkatalog gemäß §55e Abs. 3, WRG, Bereich Hydromorphologie

Der Maßnahmenkatalog „Hydromorphologie“ dient als fachliche Grundlage zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen, welche die kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen für die Erreichung der gewässerökologischen  Ziele gemäß  Wasserrechtsgesetz (WRG) 2003 beinhalten.
Die Erstellung des Maßnahmenkatalogs erfolgte im Rahmen von zwei zeitlich aufeinander folgenden Modulen. Im Modul 1 werden einerseits die Auswirkungen unterschiedlicher Belastungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse und die biologischen Qualitätselemente abgeschätzt und so die relevanten Belastungen identifiziert. Dadurch können im Zuge der Erstellung der Maßnahmenprogramme die für einen Gewässerabschnitt bzw. Wasserkörper geeigneten Maßnahmen bezogen auf die relevanten Belastungen identifiziert werden. Andererseits werden für die Belastungen Maßnahmentypen angeführt, die basierend auf der besten verfügbaren Umweltpraxis („best practice“), zur Reduktion bzw. Beseitigung einer Belastung führen. Es wird dabei ausschließlich bewertet, in welchem Umfang die biologische Auswirkung einer Belastung durch eine Maßnahme reduziert bzw. kompensiert wird.

Im Modul 2 werden anschließend die Kosten für die Maßnahmentypen abgeschätzt. Für die Kostenschätzung werden Kosten von bisher umgesetzten Maßnahmen herangezogen, die von Ländervertretern und Vertretern der E-Wirtschaft bereitgestellt und durch die Bearbeiter ergänzt werden. Ferner werden die Auswirkungen der Maßnahmen auf die unmittelbaren Verursacher und andere Nutzer dargestellt sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmentypen und der Zeitraum bis zur voraussichtlichen Wirksamkeit abgeschätzt.

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