Durchführung des NVE-Screenings nach § 10 Abs. 2 NÖ NSchG 2000
Die VERBUND Hydro Power AG plant am Kraftwerk Greifenstein die Errichtung und den Betrieb einer Fischwanderhilfe (FWH) zur Herstellung der Durchgängigkeit für die aquatische Fauna zwischen dem Ober- und Unterwasser der Staustufe. Diese FWH in Form eines naturnahen Umgehungsbaches soll zukünftig die Vernetzung der Wasserkörper der Donau zwischen den Stauräumen Freudenau und Greifenstein herstellen.
Im Rahmen des durch ezb durchgeführten Screenings nach § 10 Abs. 2 NÖ NSchG 2000 soll abgeklärt werden, ob das vorgesehene Bauvorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes (FFH-Gebiet + Vogelschutzgebiet Tullnerfelder Donauauen) führen kann. Das Screening beinhaltet eine Projektdarstellung und die Beschreibung der Wirkungen des geplanten Vorhabens auf die relevanten Teillebensräume und einzelnen Schutzgüter (Arten) des Gebietes. Neben den Verlusten an aktuellen Lebensraumflächen werden auch die Flächengewinne durch neu entstehende Gewässerflächen und gewässernahe Lebensräume berücksichtigt. Es erfolgt eine fachliche, schutzgutbezogene Gesamteinschätzung des geplanten Planungsvorhabens bezüglich der Relevanz und Verträglichkeit.