Fischaufstiegshilfe (FAH) KW Nußdorf am Donaukanal

Errichtung einer Fischaufstiegshilfe zwischen Donaukanal und Donau auf Höhe des Wehrs/KW Nußdorf

Im Zuge der Umsetzung des 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP) gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie kommt der Wiederherstellung der Durchgängigkeit im prioritären Gewässerraum zentrale Bedeutung zu. Um die effizienteste Maßnahme für die Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums am Wehr Nußdorf am Donaukanal nachvollziehbar festzulegen, wurden im Rahmen einer Variantenstudie mögliche Gestaltungen der Fischaufstiegshilfe (FAH) erarbeitet. Als Aufstiegspotential ist die gesamte Fischfauna der Donau anzusehen, für die geplante FAH am Donaukanal gelten somit die gleichen Anforderungen wie für eine FAH an einem Donau-KW (ausgenommen Leitstromdotation).

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des zu überwindenden Höhenunterschiedes ist zumindest der untere Teil der geplanten Fischwanderhilfe als technisches Bauwerk auszuführen. Entsprechend dem FAH-Leitfaden des BMLFUW muss die FAH somit als Schlitzpass lichte Beckenabmessungen von 4,5*3,0m und eine Tiefe von 1,6m aufweisen. Mit einer Spiegeldifferenz von 10cm zwischen den Becken erfordert dies eine Dotation von 1430l/s.

Anhand dieser Dimensionierung wurden insgesamt 7 mögliche Gestaltungsvarianten entwickelt, wobei alle relevanten Rahmenbedingungen hinsichtlich Einbauten, Hochwassersicherheit, Grundbesitz, Schifffahrt, Grundwasserschutz, Denkmalschutz und Bautechnik sowie Synergien mit dem geplanten Wasserbaulabor der BOKU einflossen. Im Anschluss wurden alle Varianten aufgrund der Parameter fischökologische Funktionsfähigkeit, Sicherheit (Verantwortung bei Personenschäden), Aufwertung Landschaftsbild, Öffentlichkeitswirkung/ PR-Nutzen, Technische Machbarkeit/Baukosten sowie Instandhaltungskosten bewertet.

Das Einreichprojekt wurde im Frühjahr 2013 bewilligt, gegenwärtig läuft die Ausführungsplanung.
 

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